Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Twickto B.V.

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

 “TWICKTO” - Twickto B.V. und/oder mit Twickto verbundene Konzerngesellschaften wie aufgeführt im Vertrag.

“Käufer” - die natürliche oder Rechtsperson, die Produkte von TWICKTO käuflich erwirbt und/oder TWICKTO mit der Lieferung einer Dienstleistung beauftragt und die kein (End-)Kunde ist.

“Verbraucher” - Eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufes oder als Stellvertreter eines Unternehmens oder Handwerks handelt und welche die Produkte von TWICKTO erwirbt und/oder TWICKTO den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt.

“Vertrag” - der Vertrag (einschließlich der entsprechenden Anhänge und dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen) zwischen TWICKTO und dem Auftragnehmer, der sich auf eine Lieferung vom Käufer an TWICKTO bezieht.

“Lieferung” - die aufgrund des Vertrages vom Käufer an TWICKTO zu überstellende Lieferung (darunter fallen auch Vermietung und andere Arten der Bereitstellung) von Gegenständen und deren Montage sowie die Bereitstellung aller entsprechenden Dokumente, sowie die Lieferung von Dienstleistungen und andere (Rechts)Handlungen die mit dem oben Genannten zusammenhängen.

“Allgemeine Geschäftsbedingungen” - die vorliegenden von TWICKTO angewendeten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.

 

2. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeine Bedingungen finden Anwendung für und bilden ein untrennbares Ganzes mit der Anfrage des Käufers auf Abschluss eines Vertrages, den von TWICKTO ausgebrachten Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen auf Aufträge des Käufers, auf Auftragsbestätigungen von TWICKTO und auf alle von TWICKTO mit dem Käufer abzuschliessenden und geschlossenen Verträge. Sie finden auch Anwendung auf die folgenden Verträge, auch wenn in diesen nicht auf diese Allgemeinen Bedingungen verwiesen wird. Allgemeine oder spezifische Bedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Änderungen an und Ergänzungen zu jeglichen Klauseln eines Vertrages und/oder diesen Allgemeinen Bedingungen sind nur gültig wenn diese schriftlich durch TWICKTO festgelegt wurden; sie beziehen sich sodann nur auf den betreffenden Vertrag.
  2. Falls der Vertrag zwischen TWICKTO und zwei oder mehr Käufern gemeinsam zustandekommt beziehungsweise eine Vertragsverpflichtung von zwei oder mehr (Rechts-)Personen erfüllt werden muss, dann sind diese Käufer und (Rechts-) Personen gegenüber TWICKTO immer gesamtschuldnerisch haftbar.

3. Angebote, Zustandekommen des Vertrages und Vertragsänderung

  1. Angebote und Kostenvoranschläge seitens TWICKTO sind, unabhängig von der Form, vollständig unverbindlich und begründen keine Verpflichtung bezüglich der Lieferung der betreffenden Produkte und/oder Dienstleistungen an den Käufer. Falls im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist dieses 30 (dreißig) Tage gültig. Von TWICKTO ausgebrachte Angebote und Kostenvoranschläge können innerhalb von zwei Tagen -auch nach der Bestätigung durch den Käufer- widerrufen werden.
  2. TWICKTO darf und wird davon ausgehen, dass die vom Käufer zur Verfügung gestellten Angaben, Informationen, und Spezifikationen korrekt sind.
  3. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Angebot, Muster, Sicht- und/oder Probesendungen gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Angebote und Kostenvoranschläge beruhen auf der Ausführung unter normalen Umständen während der für TWICKTO üblichen Arbeitszeiten.
  5. Die Bestellung kann über E-Mail, mündlich oder telefonisch bei TWICKTO aufgegeben werden. Die Bestellung ist ein Angebot um Waren von TWICKTO unter gleichzeitiger Annahme der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TWICKTO zu erwerben.
  6. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn TWICKTO den Auftrag schriftlich und mit einer Auftragsbestätigung angenommen hat oder alternativ zu dem Zeitpunkt, an dem TWICKTO den Vertrag tatsächlich ausführt. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung so rasch wie möglich sorgfältig zu kontrollieren und TWICKTO über eventuelle Fehler TWICKTO über eventuelle Fehler unverzüglich schriftlich zu informieren.
  7. TWICKTO behält sich das Recht vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen zu verweigern beziehungsweise um die Lieferung unter bestimmten, von TWICKTO festzulegenden Bedingungen auszuführen. Diese Bedingungen werden ausdrücklich schriftlich mitgeteilt. Die Annahme einer Bestellung kann unter anderem dann verweigert werden, wenn der Käufer nicht alle zur Beurteilung der Anfrage erforderlichen Angaben zur Verfügung gestellt hat. Falls die Bestellung nicht akzeptiert wurde, teilt TWICKTO dies spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Bestellung mit.
  8. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sind ausschließlich schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen gestattet. Schriftliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages müssen mit der Unterschrift einer entsprechend befugten Person versehen sein.
  9. Ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von TWICKTO ist der Käufer nicht zur Belastung und/oder Übertragung seiner Rechte an einen Dritten berechtigt. Anspruchsrechte des Käufers gegenüber TWICKTO sind güterrechtlich gemäss Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) nicht übertragbar

4. Preise und Rechnungsstellung

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde, werden die genannten Preise wie im nachfolgenden aufgeführt verstanden:
  • Die Preise basieren auf den Angaben die bei der Auftragsbestätigung gemacht wurden;
  • Die Preise basieren auf der Voraussetzung, dass der Käufer die erforderlichen Angaben TWICKTO korrekt mitgeteilt hat;
  • Die Preise basieren auf den bei der Auftragsbestätigung geltenden Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, sozialen und staatlichen Lasten sowie Verpackungs-, Transport- und anderen Kosten;
  • die Lieferung erfolgt DDP gemäß Incoterms 2010 am vereinbarten Ort;
  • zuzüglich Mehrwertsteuer;
  • ausgezeichnet in Euros;
  • zuzüglich Verpackung.
    1. Im Fall einer Erhöhung von einem oder mehreren Kostenfaktoren ist TWICKTO zur entsprechenden Erhöhung der Preisen berechtigt.
    2. Alle Kosten, die infolge von Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages entstehen, trägt der Käufer.
    3. Die Rechnungstellung erfolgt digital. Auf Wunsch des Käufers wird eine auf Papier gedruckte Rechnung erstellt.

5. Zahlung, Zahlungsaufschub und Sicherheitsstellung bei Vorkasse

  1. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung durch den Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Datum der Rechnungsstellung zu erfolgen. Der Käufer hat Zahlung innerhalb dieser Frist keinen Anspruch auf irgendeinen Rabatt auf den vereinbarten Preis.
  2. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder Einzahlung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.
  3. Falls die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist, befindet der Käufer sich in Zahlungsverzug. Sodann hat TWICKTO das Recht, dem Käufer für jeden Monat oder Monatsteil an dem die pünktliche Zahlung ausbleibt, den gültigen gesetzlichen Handelszins über den fälligen Betrag sowie ein Strafgeld in Höhe von 2% (zwei Prozent) in Rechnung zu stellen.
  4. TWICKTO ist zur Verrechnung eines jeden Betrags berechtigt, den TWICKTO und/oder eine mit ihr verbundene Konzerngesellschaft dem Käufer aus welchem Grund auch immer schuldet, mit einem anderen Betrag, den der Käufer TWICKTO schuldet. Der Käufer verzichtet gegenüber TWICKTO auf alle Ansprüche auf Verrechnung und Zahlungsaufschub sowie auf das Zurückbehaltungsrecht.
  5. Alle Zahlungen durch den Käufer oder im Namen des Käufers werden zuerst von den verschuldeten Kosten, danach vom verschuldeten gesetzlichen Handelszins und danach vom Strafgeld gemäß Artikel 5C und erst danach von der Hauptforderung abgezogen.
  6. Falls und solange wie der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit TWICKTO geschlossenen Vertrag oder einer damit zusammenhängenden Vereinbarung nicht oder nicht pünktlich einhält, hat TWICKTO das Recht, die Erfüllung ihrer Pflichten auszusetzen. Davon unberührt bleibt das Recht von TWICKTO gemäß Artikel 11.
  7. Bei Verzug des Käufers hat TWICKTO das Recht, den verschuldeten Betrag unverzüglich beizutreiben, wobei TWICKTO Anspruch auf die vollständige Vergütung von allen Kosten erhebt, sowohl gerichtliche Gebühren als auch außergerichtliche Inkassokosten. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% der Hauptforderung mit einer Untergrenze von 75,- €.
  8. TWICKTO hat das Recht, vor der Lieferung oder der Wiederaufnahme von Lieferungen oder der Erfüllung anderer Verpflichtungen aus dem Vertrag ausreichende Sicherheit bezüglich der Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen den Käufer zu fordern. Hierunter fallen unter anderem die Zahlung von Vorschüssen durch den Käufer, das Erbringen von Sicherheiten in Form einer Bankgarantie, Hypothek, Pfandrecht oder Bürgschaft.

6. Verpackungsmaterial

  1. Alle Kosten für Verpackungsmaterial trägt der Käufer; diese Kosten werden zusätzlich berechnet.
  2. Bereits verwendetes Verpackungsmaterial nimmt TWICKTO nicht zurück.
  3. Die Einschätzung, ob Waren oder Produkte eingepackt werden müssen, obliegt TWICKTO.

7. Lieferung und Lieferzeit

  1. Die von TWICKTO angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und nicht als fatale Fristen zu bewerten. Der Käufer hat bei einer Überschreitung der vereinbarten oder von TWICKTO angegebenen Lieferfrist keinen Anspruch auf Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden, welcher Art auch immer.
  2. TWICKTO hat das Recht, die Lieferung nicht mehr vorrätiger oder lieferbarer Artikel zu verweigern. In diesem Fall wird der Kaufpreis zurückerstattet.
  3. TWICKTO hat das Recht, Teillieferungen vorzunehmen.
  4. Die Lieferung erfolgt DDP (Incoterms 2010) an der vom Käufer angegebenen Adresse. Bei Transport auf eigene Kosten trägt der Käufer alle Risiken, die mit dem Abholen, Aufladen und dem Transport der Produkte verbunden sind.
  5. Die Haftung und das Risiko für die von TWICKTO gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen gehen zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren an den Käufer über.
  6. Die Lieferung der Produkte, Dienstleistungen und/oder Arbeiten gilt als erfolgt, wenn diese vom Käufer an dem von TWICKTO bestimmten Ort geliefert wurden und TWICKTO frei über die gelieferten Waren verfügen kann. Die Empfangsbestätigung oder der Bericht des Transporteurs mit der Empfangsweigerung der Produkte und Dienstleistungen und/oder Arbeiten durch den Käufer ist als Lieferbeweis ausreichend.
  7. Falls Produkte und/oder Dienstleistungen unabhängig vom Willen von TWICKTO nicht zum Bestimmungsort transportiert werden können, hat TWICKTO das Recht, diese Produkte auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern oder lagern zu lassen und eine Bezahlung zu verlangen, so wie als ob die Lieferung stattgefunden hätte.
  8. TWICKTO hat das Recht, die Produkte per Nachnahme zu liefern.
  9. Falls von TWICKTO zur Verfügung gestellte Waren nicht vom Käufer abgeholt werden, hat TWICKTO das Recht, um diese Waren nach einer schriftlichen Inverzugsetzung für den Käufer und in seinem Namen zu veräußern. Der Käufer schuldet TWICKTO den Kaufpreis zuzüglich der Kosten, Zinsen und einem eventuellen Schadensersatz und zwar so, dass der Nettoertrag dieses Verkaufs vom Kaufpreis abgezogen wird.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle bereits gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben Eigentum von TWICKTO bis der Käufer alle Ansprüche, aus jeglichen Vereinbarungen, die TWICKTO dem Käufer gegenüber hat oder noch erhalten wird, vollständig bezahlt hat. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden, trägt dieser das vollständige Risiko für Verlust oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, gleich wo der Schaden oder Verlust herrührt.
  2. Solange bezüglich der gelieferten Waren ein Eigentumsvorbehalt gilt, hat der Käufer ohne das schriftliche Einverständnis von TWICKTO nicht das Recht zur Weiterverarbeitung, Veräußerung, Verpfändung oder anderweitigen Belastung der gelieferten Produkte, es sei denn, dies ist ein normaler Ablauf in der üblichen Betriebsführung. Falls die von TWICKTO gelieferten Produkte auf eine solche Weise vom Käufer weiterverarbeitet werden, dass der Eigentumsvorbehalt nichtig wird, wird - solange der Käufer seine Verpflichtungen TWICKTO gegenüber nicht nachgekommen ist - davon ausgegangen, dass die neu entstandene Sache im Auftrag von TWICKTO hergestellt wurde.
  3. Falls der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt oder die Nichterfüllung droht, ist TWICKTO ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, sowohl die originalen Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, als auch die durch Verarbeitung im Auftrag von TWICKTO hergestellten Produkte zurückzufordern und weiter zu verkaufen. Der Käufer gewährt TWICKTO Zugang zu dem Ort, an dem diese Produkte sich befinden. Nach der Rücknahme wird dem Käufer eine Gutschrift in Höhe des Marktwertes der Produkte ausgestellt werden. Diese Gutschrift übersteigt den ursprünglichen Kaufpreis - abzüglich der mit der Rücknahme verbundenen Kosten - in keinem Fall.
  4. Der Käufer ist angehalten, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu markieren beziehungsweise zu identifizieren und getrennt von anderen Eigentümern des Käufers zu lagern.
  5. Bei einem jeglichen Verlust oder bei Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder bei Pfändungen oder Pfändungsversuchen von Dritten auf die gelieferten Waren hat der Käufer TWICKTO entsprechend unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
  6. In Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unterliegt der Käufer einer Sorgfaltspflicht; er hat diese Waren für alle branchenüblichen Risiken entsprechend zu versichern. Der Käufer ist dazu angehalten, TWICKTO alle eigenen Ansprüche seiner Versicherung gegenüber zu übertragen.
  7. Falls die sich unter Eigentumsvorbehalt befindlichen Produkte nicht beim Käufer, sondern bei einem Dritten gelagert werden, wird der Käufer diesen Dritten über den Eigentumsvorbehalt unterrichten und der dritten Partei mitteilen, dass diese die Produkte für TWICKTO lagert ohne dass hierdurch Lagerungs- oder andere Kosten für TWICKTO entstehen.

9. Rügepflicht und Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die von TWICKTO gelieferten Waren nach Erhalt der Lieferung unverzüglich, aber jedenfalls innerhalb von 24 Stunden selber zu überprüfen oder durch einen Dritten prüfen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, anhand der folgenden Fragen:
  • Wurden die richtigen Waren geliefert?
  • Entsprechen die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen hinsichtlich der Qualität (zum Beispiel in Anzahl und Betrag) dem, was zwischen den Parteien vereinbart wurde?
  • Erfüllen die gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen die vereinbarten Qualitätsansprüche oder, falls keine solchen ausdrücklich vereinbart wurden, entsprechen sie den üblichen Qualitätsansprüchen?
  1. Vom Käufer festgestellte Mängel und Reklamationen, die sich auf Rechnungen beziehen, müssen TWICKTO innerhalb von 8 (acht) Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Alle Beschwerden müssen eine genaue Beschreibung des Mangels oder der Nichterfüllung enthalten. Das Einreichen einer Beschwerde entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  2. Sichtbare Mängel müssen innerhalb von acht Tagen reklamiert werden.
  3. Unsichtbare Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nachdem der Käufer diese entdeckt, jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Lieferung beziehungsweise Leistungserbringung reklamiert werden.
  4. Alle Rechte und Befugnisse des Käufers die diesem aufgrund der Mängel zustehen, werden nichtig, wenn der Käufer seine Reklamation nach Ablauf der in diesem Artikel genannten Fristen eingereicht hat und/oder TWICKTO die Gelegenheit gegeben hat, die Mängel zu beheben.
  5. Mit der Weiterverarbeitung beziehungsweise der Weiterlieferung der Waren verfällt das Recht des Käufers auf Reklamation.
  6. Bei Rücksendungen sind immer die Liefer-, Bestell- und Rechnungsnummern anzugeben.
  7. Die Rücksendung von Produkten erfolgt nur gegen Zusendung einer Gutschrift an den Käufer, falls die folgenden Bedingungen erfüllt wurden:
  • Zwischen dem Lieferdatum und der Rücksendung liegen nicht mehr als 30 (dreißig) Tage;
  • Die Waren sind originalverpackt;
  • Das zu den Waren gehörende Garantiezertifikat wurde mitgeschickt;
  • Die Produkte stammen aus dem Sortiment von TWICKTO;
  • TWICKTO hat die Reklamation anerkannt;
  • Alle Kosten der Gutschrift bestehend aus Fracht-, Bearbeitungs- und Überweisungskosten trägt der Käufer.
  1. Produkte die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zum Standardsortiment von TWICKTO gehörten, sondern für diesen Käufer gesondert eingekauft wurden, sind von der Reklamation ausgeschlossen.

10. Vertragsende und Aufhebung

  1. Falls der Käufer den Dienstleistungsliefervertrag mit TWICKTO ganz oder teilweise beendet, ist dieser - unabhängig von der Weise der Beendigung - dazu verpflichtet, TWICKTO alle für die Ausführung des Vertrags angemessenerweise entstandenen Kosten zu vergüten.
  2. TWICKTO ist jederzeit zur vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags oder Aussetzung der (weiteren) Ausführung des Auftrags durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer berechtigt, dies alles ohne jegliche Verpflichtung zur Kompensierung des Schadens des Auftragnehmers, ohne Beschädigung der Rechte von TWICKTO und ohne vorherige Inverzugsetzung oder richterlichen Beschluss, falls:
    1. Der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber TWICKTO gemäß Vertrag und/oder gemäß den Allgemeinen Einkaufsbedingungen nicht, nicht fristgerecht oder unzureichend erfüllt,
    2. TWICKTO die begründete Sorge hat, dass der Käufer zur Vertragserfüllung nicht in der Lage oder nicht bereit ist,
    3. der Käufer sich im Zustand der Insolvenz oder im Zahlungsaufschub befindet oder wenn beim Käufer gepfändet wurde, wenn sein Betrieb stillgelegt oder aufgelöst wurde,
    4. und/oder sich aus Sicht von TWICKTO einschneidende Veränderungen bei den direkten Eigentums- oder Kontrollverhältnissen des Unternehmens des Auftragnehmers ergeben.
  3. Sollte ein Ereignis wie im vorherigen Artikel eintreten, sind alle Forderungen an den Käuferdirekt unverzüglich und vollständig fällig.
  4. Im Fall einer teilweisen Auflösung im Sinne von Absatz b. dieses Artikels ist TWICKTO befugt, die Lieferung selbst zu vollenden beziehungsweise durch einen Dritten vollenden zu lassen, gegebenenfalls unter Verwendung des vom Käufer gelieferten Materials und der gelieferten Hilfsmittel, beziehungsweise ist TWICKTO zur Rückgabe des Gelieferten mit Forderung auf umgehende Rückzahlung des bereits Bezahlten durch den Käufer berechtigt. Sodann ist der Käufer verpflichtet, TWICKTO alle Schäden zu vergüten, die TWICKTO durch die Auflösung des Vertrages entstehen, einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten und (Handels-)Zinsen.
  5. Auch in anderen Fällen als den in Absatz b. dieses Artikels genannten ist TWICKTO jederzeit befugt, mit der Ausführung des Auftrags nicht zu beginnen oder diese auszusetzen oder den Auftrag aus anderen Gründen zu entbinden. Im Fall der Auflösung oder Beendigung des Vertrages ist TWICKTO zu keinerlei Form des Schadensersatzes verpflichtet. TWICKTO ist allerdings zur Zahlung des anteiligen Preises der bereits gelieferten Teile im Rahmen des Vertrages verpflichtet. Eventuell von TWICKTO an den Käufer bezahlte Vorschüsse werden vom Käufer unverzüglich vollständig rückerstattet.

11. Höhere Gewalt

  1. Bei Lieferausfall, verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Mängeln an den gelieferten Waren hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz von TWICKTO, wenn die genannten Ausfälle auf der Seite von TWICKTO auf die Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
  2. Ohne Beschädigung ihrer weiteren Ansprüche hat TWICKTO bei Einwirkung höherer Gewalt das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu entbinden, ohne dass TWICKTO hierdurch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.
  3. Unter höherer Gewalt auf der Seite von TWICKTO wird verstanden, dass TWICKTO an der Ausführung des Vertrags durch einen der folgenden Faktoren oder dessen Folgen gehindert wurde: Internationale Konflikte, gewalttätige und/oder bewaffnete Konflikte, Maßnahmen einer jeglichen inländischen, ausländischen, internationalen oder supranationalen Autorität oder Behörde, Boykotte, Unstimmigkeiten oder Ausfall durch Krankheit bei Dritten oder beim eigenen Personal von TWICKTO, Störungen des Elektrizitätsnetzes, der Kommunikationsnetze oder bei anderen Apparaten von TWICKTO und weiterhin alle Faktoren, die nicht unter die Befugnis, Befehlsgewalt oder das Risiko von TWICKTO fallen. Falls einer oder mehrere solcher Umstände auftreten, wird TWICKTO - innerhalb eines angemessenen Rahmens- entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Schaden des Käufers zu begrenzen.
  4. Falls die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, sind beide Parteien zur Entbindung des Vertrages berechtigt. Falls TWICKTO bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat, ist sie berechtigt, das bereits Gelieferte beziehungsweise den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen.

12. Garantie

  1. Falls die Reklamation gemäß den Bestimmungen aus Artikel 9 sowie fristgerecht und korrekt erfolgt ist und nach der Ansicht von TWICKTO bewiesen wurde, dass die Produkte nicht wie vereinbart funktionieren, hat TWICKTO die folgenden Optionen:
  • Nach Rücksendung des mängelbehafteten Produkts eine kostenlose Lieferung eines neuen Produkts an den Käufer;
  • Reparatur des defekten Produktes;
  • Nachträgliche Gewährung eines zu vereinbarenden Rabatts auf den Kaufpreis;
  1. Durch Erfüllung einer der Verpflichtungen wie oben genannt wird TWICKTO vollständig von ihren Garantieverpflichtungen befreit. TWICKTO ist sodann zu keinerlei Schadensersatzleistung verpflichtet.
  2. Ein Recht auf Garantie besteht nur insofern:
    • dieses Recht unzweideutig auf Auftragsformularen, Aufträgen und/oder Rechnungen angegeben wurde;
    • Bei sachgemäßem und sorgfältigem Einsatz des Produktes.
  3. Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die gesetzliche Garantiefrist für den Verbraucher beginnt am Tag des Kaufs
  4. Falls das zurückgesendete Produkt nach einer Kontrolle durch TWICKTO keine Mängel aufweist oder wenn der Defekt durch eine nicht sachgemäße Verwendung des Produkts durch den Käufer entstanden ist, werden die Kosten, die TWICKTO durch Kontrolle und Versand entstehen, dem Käufer auferlegt.
  5. Unsachgemäße Verwendung im Sinne dieses Artikels liegt in jedem Fall (jedoch nicht hierauf beschränkt) vor, wenn der Käufer sich nicht an die zum Produkt gehörenden Unterhalts- und Montagevorschriften gehalten hat.
  6. Die Kosten Dritter bezüglich der Beurteilung eventueller Garantieansprüche des Käufers werden ebenfalls dem Käufer auferlegt.

13. Haftung

  1. TWICKTO haftet nicht für besondere, indirekte oder Folgeschäden des Käufers oder Dritter. Darunter fallen Gewinn-, Einkommens- oder Umsatzverluste, verringerter Goodwill, Imageschaden, Umweltschäden, Gebrauchsschäden an jeglichen Waren, Systemen oder Netzwerken oder Datenverluste, es sei denn, diese sind auf absichtliches oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
  2. Die Gesamthaftung von TWICKTO dem Käufer gegenüber aufgrund von einer schuldhaften Nichterfüllung des Vertrags ist auf direkten Schadensersatz bis zum Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer), bis höchstens zum maximalen Betrag, für den TWICKTO sich versichert hat, begrenzt.
  3. Falls sich der Vertrag auf Dinge bezieht, die TWICKTO von Dritten erwirbt oder erworben hat, beschränkt sich die Haftung von TWICKTO auf dasjenige, wofür der betreffende Dritte TWICKTO gegenüber haftet und auch bis zu dem Betrag, der tatsächlich von diesem Dritten im Schadensfall beigetrieben werden kann.
  4. Der Käufer befreit TWICKTO von und kompensiert TWICKTO für alle Forderungen und Ansprüche, die sich auf direkte oder indirekte Schäden beziehen; ausdrücklich eingeschlossen sind Körperschäden, Personenschäden, Tod, Zerstörung von oder Schaden an Objekten und Eigentümern, die auf irgendeine Weise, direkt oder indirekt, im weitesten Sinne mit den vom Käufer verrichteten Tätigkeiten in Verbindung stehen und für die TWICKTO zur Haftung gezogen werden könnte.
  5. Alle juristischen Kosten, gerichtlich wie außergerichtlich und alle übrigen Verfahrens- und Prozesskosten, die infolge der in diesem Artikel genannten Ansprüche entstehen, trägt der Auftragnehmer.

14. Industrielle und intellektuelle Eigentumsrechte

  1. Der Käufer gewährt TWICKTO hinsichtlich aller möglichen intellektuellen und industriellen Eigentumsrechte an der Lieferung ein nicht-exklusives, unwiderrufliches weltweit gültiges und übertragbares Verwendungsrecht. TWICKTO ist zur Weitergabe des Verwendungsrechts an (potentielle) Abnehmer oder andere Dritte, mit denen TWICKTO Geschäftsbeziehungen unterhält, unbeschränkt befugt. Der Lieferant befreit TWICKTO sowie die Abnehmer von TWICKTO von allen Ansprüchen Dritter, insofern sich diese auf (vermeintliche) Zuwiderhandlungen gegen die Rechte dieser Dritten beziehen wie im vorherigen Satz beschrieben. Der Käufer wird TWICKTO alle Schäden, Kosten und gesetzliche Handelszinsen erstatten, die sich aus den genannten Ansprüchen Dritter ergeben.
  2. Bezüglich der Lieferung behält TWICKTO sich (für sich selbst und für eventuell betroffene Dritte) alle möglichen industriellen und intellektuellen Eigentumsrechte vor.
  3. Alle dem Käufer zur Verfügung gestellten Objekte (wie beispielsweise Abbildungen, (die Resultate von) intellektuelle(n) Leistungen, Zeichnungen, Schemas, Materiallisten und alle andere Dokumentation) bleiben Eigentum von TWICKTO. Die genannten Objekte dürfen ohne das vorherige ausdrückliche schriftliche Einverständnis von TWICKTO vom Käufer weder vervielfältigt noch veröffentlicht werden, unabhängig davon, auf welche Weise dies geschieht.
  4. Der Käufer wird TWICKTO unverzüglich über jegliche Ansprüche Dritter bezüglich der industriellen und intellektuellen Eigentumsrechte in Kenntnis setzen. Wird ein solcher Anspruch erhoben, ist ausschließlich TWICKTO befugt, sich gegen diese Ansprüche zu verteidigen oder den betreffenden Dritten gegenüber Rechtsmaßnahmen zu ergreifen beziehungsweise mit dem betreffenden Dritten sich zu vergleichen. Der Käufer wird - insoweit dies angemessenerweise von ihm erwartet werden kann -von all diesen Maßnahmen absehen. In allen auftretenden Fällen wird der Käufer mit TWICKTO zusammenarbeiten.
  5. Der Käufer befreit TWICKTO von allen Schadensansprüchen Dritter wie Kosten für Rechtsberatung und Rechtsbeistand, die TWICKTO aufgrund einer Verletzung intellektuellen Eigentums entstehen, falls TWICKTO diese Verletzung aufgrund der Verwendung von Daten, Dokumenten, Objekten oder anderer Sachen vorgeworfen wird, die der Käufer TWICKTO zur Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellt hat.

15. Geheimhaltungspflicht

  1. Mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Äußerungen wird der Käufer keinerlei Informationen, die sich - vertraulich oder nicht - auf unternehmensinterne Vorgänge oder Umstände bei TWICKTO und/oder mit ihr verbundene Unternehmen beziehen, direkt oder indirekt veröffentlichen, freigeben oder anderweitig Dritten zugänglich machen beziehungsweise - unabhängig davon, ob es sich um vertrauliche oder nicht-vertrauliche Informationen handelt - irgendwelche Listen von Abnehmern, Zulieferern, (Rechts-)Personen, (Personen-)Gesellschaften oder Organisationen, die mit TWICKTO auf irgendeine Weise verbunden sind oder waren, direkt oder indirekt verwenden, veröffentlichen, freigeben oder Dritten anderweitig zugänglich machen. Der Käufer wird das hier genannte Verbot weiterhin seinen eigenen Beschäftigten auferlegen und dieses in Verträge aufnehmen, die der Käufer mit Dritten schließt zum Zweck und im Zusammenhang mit Ausführung von Tätigkeiten im Rahmen der Lieferung und des Vertrages.
  2. Der Käufer wird Auftraggebern von TWICKTO weder direkt noch indirekt Kosteneinschätzungen und/oder Angebote unterbreiten, auch keine Angebote bezüglich Erweiterungen und/oder Änderungen, die sich auf eine Lieferung oder eine Arbeit beziehen, über die durch TWICKTO mit deinem Dritten verhandelt wird.

16. Strafe

  1. Bei Übertretung der Verpflichtungen in den oben genannten Absätzen dieses Artikels ist der Käufer ohne weitere vorherige Ankündigung oder Inverzugsetzung TWICKTO beziehungsweise ihrer Rechtsnachfolgerin unter allgemeinen oder besonderem Titel für jede Übertretung ein direkt fälliges Strafgeld in Höhe von 25.000,- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) verschuldet und für jeden Tag, an dem die Übertretung andauert, ein Strafgeld von 5.000,- € (in Worten: fünftausend Euro). Dies lässt das Recht von TWICKTO auf Forderung von Erfüllung der Vertragsverpflichtungen oder Forderung auf Schadensersatz vom Käufer für erlittene und noch zu erwartende Schäden unberührt.

17. Schlussbestimmungen

  1. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein sollten, berührt dies auf keine Weise die Gültigkeit des übrigen Teile der betreffenden Bestimmung und der übrigen Bestimmungen des Gesamtdokuments. In einem solchen Fall wird die ungültige Bestimmung oder der ungültige Teil durch eine andere, gültige Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Formulierung so gut wie möglich angenähert wird.

18. Anwendbares Recht; befugter Richter

  1. bezüglich aller Verträge, für die diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, wird das niederländische Recht angewendet, mit Ausnahme von internationalen Verträgen wie dem ‚Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf‘, insoweit diese keine zwingend-rechtlichen Bestimmungen enthalten.
  2. alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag werden ausschließlich dem zuständigen Richter des Gerichts Zwolle/ Lelystad vorgelegt. Hiervon unberührt bliebt das Recht von TWICKTO um eine Klage gegen den Käufer vor den laut Gesetz dafür befugten Richter zu bringen.
  3. Bei Unterschieden zwischen diesen Allgemeinen Bedingungen und Übersetzungen hat der niederländische Text Vorrang.